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Regeln: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Akaria
Die Seite wurde neu angelegt: „In Akaria gibt es einige wenige Regeln. 1.) In der alten Welt dürfen nur Spieler der alten Welt bauen. 2.) Bauwerke sind mit einem Schild ausstatten, aus we…“
 
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In Akaria gibt es einige wenige Regeln.
[[Datei:2017-05-14 14.32.32.png|300px|thumb|right|Ein Beispiel für ein Benamungsschild]]


1.) In der alten Welt dürfen nur Spieler der alten Welt bauen.
In Akaria gelten folgende Regeln:


2.) Bauwerke sind mit einem Schild ausstatten, aus welchem der Bauherr und das Baudatum, sowie der Name ersichtlich sind. (z.B. Disko 2016/01 by seeseekey)
# Eigenes Gebiet: Neue Spieler wählen ein unbebautes Gebiet für ihre Bauprojekte.
 
# Fremdes Gebiet: Das Bauen, Abbauen, sowie die Nutzen Truhen (einschließlich Entnehmen von Items) ist nur mit ausdrücklicher Erlaubnis des Besitzers gestattet.
3.) Fremde Bauwerke sollten nicht beschädigt oder zerstört werden.
# Infrastruktur: Allgemeine Infrastruktur (z. B. Wege, Brücken, Bahnhöfe, Portale und Versorgungsanlagen) darf von allen Spielern genutzt werden, sofern dadurch keine Bauwerke beschädigt oder verändert werden. Das gilt z. B. für die Entnahme von Loren aus Kisten in der Nähe von Bahnanlagen.
# Kennzeichnungspflicht: Jedes Bauwerk muss ein Schild tragen mit Name des Bauwerks, Baudatum und Bauherren (Beispiel: „Disko 2016/01 by seeseekey“).
# Beacons: Beacons dürfen nur nach vorheriger Absprache errichtet werden, da ihre Farben wichtige Orte kennzeichnen.

Aktuelle Version vom 25. Oktober 2025, 20:30 Uhr

Ein Beispiel für ein Benamungsschild

In Akaria gelten folgende Regeln:

  1. Eigenes Gebiet: Neue Spieler wählen ein unbebautes Gebiet für ihre Bauprojekte.
  2. Fremdes Gebiet: Das Bauen, Abbauen, sowie die Nutzen Truhen (einschließlich Entnehmen von Items) ist nur mit ausdrücklicher Erlaubnis des Besitzers gestattet.
  3. Infrastruktur: Allgemeine Infrastruktur (z. B. Wege, Brücken, Bahnhöfe, Portale und Versorgungsanlagen) darf von allen Spielern genutzt werden, sofern dadurch keine Bauwerke beschädigt oder verändert werden. Das gilt z. B. für die Entnahme von Loren aus Kisten in der Nähe von Bahnanlagen.
  4. Kennzeichnungspflicht: Jedes Bauwerk muss ein Schild tragen mit Name des Bauwerks, Baudatum und Bauherren (Beispiel: „Disko 2016/01 by seeseekey“).
  5. Beacons: Beacons dürfen nur nach vorheriger Absprache errichtet werden, da ihre Farben wichtige Orte kennzeichnen.